Dlask GmbH

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Energiepass

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Sie erhalten bei uns den verbrauchsorientierten Energiepass mit zehn Jahren Gültigkeit für Ihr Gebäude. Dieser Pass gibt Ihnen und eventuellen Käufern oder Mietern Auskunft über Ihre Höhe des Energiebedarfs.

Der Energiepass ist ab 01.07.2008 Pflicht für alle Häuser mit bis zu 4 Wohnungen die vor 1978 erbaut wurden.

Rufen Sie uns unter 08131/299 039-0 an, wir beraten Sie gerne!

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